Mira-Lobe-Schule an der Eierkampstrasse

Allgemein

... dann kann ich machen, was ich will!

Dieser Wettbewerbsbeitrag der Klasse 8 der Mira-Lobe-Schule in Dortmund, einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, möchte neben gesellschaftskritischen Überlegungen zur Situation unserer Schüler*innen auch den Fokus auf die flexiblen Formen des kreativen Ausdrucks, des In-Kontakt-Tretens, der Inhaltsvermittlung, des Miteinander-Kommunizierens und des Niederlegens von Gedanken legen.
Zu enge Sichtweisen und leistungsorientierte gesellschaftliche Normen schränken die Schüler*innen sehr in ihrem Leben ein und stellen einen starken Kontrast zum Freiheitsgedanken dar, der eine „bunte Gesellschaft“ ermöglichen und stärken sollte.

Der 18. Geburtstag ist ein besonderer Tag, an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Dies bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt in der Regel alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Volljährige Menschen können beispielweise Verträge schließen, ihren Führerschein machen oder heiraten. Das magische Alter „18 Jahre“ hat für unsere Schüler*innen einen besonderen Reiz. Sie befinden sich aktuell in der Pubertät, die Abgrenzung vom Elternhaus ist in vollem Gange und der Traum, mit 18 endlich all das machen zu können, „was ich will“ beflügelt. Dieser Satz aus dem Mund einer Schülerin der Klasse macht die Sehnsucht nach Freiheit überdeutlich. Allerdings werden unsere Schüler*innen ab dem Alter von 18 Jahren in den meisten Fällen eine Betreuung in zentralen Bereichen ihres Lebens erhalten, sodass das Ausmaß ihrer Selbstbestimmung abhängen wird von Kompetenzen und dem Engagement der ihnen an die Seite gestellten Personen.
Für die Gestaltung der einzelnen Seiten des Beitrags haben die Schüler*innen kurze individuelle Texte im Sinne des erweiterten Schreibbegriffs (mündlich, schriftlich, grafisch) geschrieben. Dieser Schreibmodus entspricht der Erfahrungswelt der Schüler*innen, ist motivierend und ermöglicht neue Gestaltungsformen. Die Kombination von Texten, Bildern und Tönen erfüllt deutlich mehr Grundbedürfnisse, als es reine gedruckte Texte können. Das Schreiben mit neuen Medien bietet zudem vielfältige Präsentationsmöglichkeiten im Sinne einer kommunikativ-sozialen Handlung. Aus der Darstellung von Texten, Bildern und Tönen durch neue Medien resultieren neuartige künstlerische Konzeptionen, die im Sinne einer neu interpretierten „künstlerischen Freiheit“ Betrachtende herausfordern.

Freiheiten im individuellen Lebensentwurf
Die Träume und Wünsche unserer Schüler*innen unterscheiden sich wenig von denen Gleichaltriger. Träume und Fantasien sind wichtig und ein starker Motivator.
„Es wird einem also irgendwie immer suggeriert, dass es sich bei einem „Traum“ um etwas Entferntes oder Unerreichbares handelt. Das kommt wahrscheinlich daher, weil man meist, wenn man anfängt einen Traum zu formulieren, noch sehr weit weg davon ist, diesen Traum in seine eigene Realität zu holen. Dennoch ist es möglich aus einem Traum auch eine Wirklichkeit zu machen, wenn man daran glaubt und es auch schafft, andere Menschen davon zu überzeugen, an die Erfüllung seiner Träume zu glauben. (…) Und das ist das Schöne an Träumen: Sie müssen nicht logisch oder rational sein, um zu funktionieren. Ich glaube, man ist niemals zu alt, um Träume zu haben. Aber gerade in jungen Jahren ist es mitunter das Wichtigste, einen Traum zu haben. Eltern, Lehrer, Mitschüler – alle können versuchen einen zu besseren (…) Leistungen zu motivieren, aber ein Schüler oder eine Schülerin wird sich nie so anstrengen, wie von dem Zeitpunkt an, an dem er oder sie versteht, dass das dabei helfen könnte, später einmal den Beruf auszuüben, von dem er oder sie träumt. Träume sind das Licht, das uns dazu bringt, uns anzustrengen, uns über uns hinauswachsen lässt und uns Hoffnung schenkt, in Momenten, in denen wir vielleicht nur Dunkelheit sehen.“ (SIMONETTI, 2020)
Allerdings weicht die Realisierung dieser Träume im „echten Leben“ bei Gleichaltrigen teils stark von den Möglichkeiten unserer Schülerschaft ab. Durch ihre persönlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen sind sie beruflich, in ihrer politischen Teilhabe und auch in ihrem privaten Lebensentwurf massiv eingeschränkt und meist ohne große Wahlmöglichkeiten. Diese Diskrepanz ist bei unserer Schülerschaft ein zeitloses Thema über Schülergenerationen hinweg, man kann es nicht ausblenden, es ist leider (immer noch) vorhanden. Auch die Corona-Pandemie hat die Einschränkungen in der persönlichen Freiheit und in den Möglichkeiten, die die Gesellschaft ihnen im Vergleich zu Gleichaltrigen bietet, nochmal eindrücklich vor Augen geführt.
Freiheit stößt demnach nicht nur an ihre Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt werden, sondern auch dort, wo beengte/ eingeschliffene/ antiquierte Sichtweisen von vermeintlicher „Normalität“ eine immer bunter werdende Gesellschaft einschränken.

Freiheit und Wertschätzung des individuellen kreativen Ausdrucks
Häufig liegt der elterliche (und gesellschaftliche) Fokus des Schulbesuchs darauf, „endlich Lesen und Schreiben zu lernen“. Dabei wird nicht beachtet, dass dies unseren Schüler*innen aus verschiedensten Gründen manchmal auch bis zum Ende der Schulzeit nicht in gesellschaftlich akzeptiertem Maße möglich ist. Sie verfügen aber über andere Formen der Kommunikation, des Ausdrucks und des „sich-die-Welt-Erschließens“, die durch die technischen Errungenschaften (Diktier- und Vorlesefunktion, Talker – digitale Sprachausgabegeräte) zudem einem begrüßenswerten Wandel unterliegen.
Die Schüler*innen unserer Schulform schreiben entsprechend dem erweiterten Lese- und Schreibbegriff nach HUBLOW bzw. GÜNTHNER gemäß ihren Fähigkeiten auf unterschiedlichsten Ebenen.
„Schreiben“ ist in einer erweiterten Form als eine sinnvolle Aneinanderreihung bzw. Anordnung gegenständlicher grafischer Elemente zu verstehen, denen jede*r Leser*in eine bestimmte Bedeutung entnehmen kann. „Schriftliche“ Mitteilungen werden also auch z.B. mit Hilfe von Gegenständen, (vorgefertigten) Bild-, Symbol- und Wortkarten, gemalten Bildern und Tonaufnahmen möglich. Für den Kommunikationsprozess ist die Erfahrung, selbst aktiv zu werden und Botschaften schreiben zu können, von eminenter Bedeutung. Die Erfahrung, eigene Gedanken und Vorstellungen nicht nur verbal, sondern auch in eigenen Produktionen aus verschiedenen Materialien weitergeben zu können, beflügelt viele Schüler*innen im Schreib- und Mitteilungsprozess und ermöglicht ihnen durch den Wegfall überfordernder Erwartungen die Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Dabei werden schriftliche, mündliche und grafische Textproduktion nicht als konkurrierende Ansätze, sondern als sinnvolle Ergänzungen gesehen. Die sich ergebenden reizvollen collagenartigen Gestaltungen bedienen als eigene Kunstform ästhetische Bedürfnisse der Schreibenden und Lesenden.
Bei den Schüler*innen lässt sich beobachten, dass sie gerne entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten Texte produzieren, dies aber selten eigenmotiviert tun. Daher sollen kommunikative Schreibanlässe unter Einbezug neuer Medien geschaffen werden, in denen die Schüler*innen in verschiedenen Variationen Texte verfassen und so ihre Schreibmotivation erhöhen können. Vor allem im Hinblick auf die außer-/ nachschulische Perspektive ist es für die Schüler*innen wichtig textproduktive Kompetenzen zu erwerben, um nach den grundlegenden pädagogischen Leitlinien (Normalisierungsprinzip, Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Inklusion) möglichst selbstständig leben zu können.
In diesem Wettbewerbsbeitrag werden Textprodukte verschiedenster Art miteinander kombiniert und neben der analogen Schreibform auch die digitale mit einbezogen. Diese bietet weitere Möglichkeiten für unsere Schülerschaft, sich kreativ zu Wort zu melden. Durch die Schüler*innen diktierte Texte werden mit entsprechenden Programmen automatisch in Schrift umgewandelt, Sprachaufnahmen können eingebunden werden und das Tippen von Texten, das Einbinden von Fotos und Icons, die digitale Bildbearbeitung sowie die Zeichenfunktion (Kritzeln/ Malen) ermöglichen weitere kommunikative Aussagen und bieten zudem feinmotorisch eingeschränkten Schüler*innen Alternativen zum komplexen graphomotorischen, manchmal kräftezehrenden Abbild von Schrift.
Zudem werden so im Sinne der Barrierefreiheit Textprodukte geschaffen, die von unserer Schülerschaft auch gelesen werden können. Rein schriftlicher Text hat für einige Schüler*innen wenig Aussagekraft. Eine Kombination aus geschriebenem Text, Bildern/ Icons und Textprodukten in gesprochener Sprache fördert im Sinne der Literacy-Erziehung das Interesse an Literalität und vor allem die Freude am Lesen (im erweiterten Sinne). Und auch die lesende Öffentlichkeit kann mit diesen Textprodukten ihre Sehgewohnheiten erweitern und „neue Wege des Ausdrucks beschreiten“.

 

Klasse 8

 

 

Quelle:
AUSWÄRTIGES AMT, AUFBAU DIGITAL (2020). Ich habe einen Traum – I have a Dream –, mit Vorwort von Riccardo SIMONETTI, Altersgruppe 11 bis 14 Jahre, ISBN 978-3-8412-2633-4, Aufbau Verlag, Berlin
METACOM Symbole © Annette Kitzinger

Mira-Lobe-Schule

Förderschule der Stadt Dortmund
Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Eierkampstr. 2-4
44225 Dortmund
Schulleitung: Frau Andrea Koberski
Stellv. Schulleitung: Herr Daniel Schwanekamp
Schulträger: Stadt Dortmund

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Telefon: 0231 - 50-21200

Fax: 0231 - 50-21219

https://www.mira-lobe-schule-do.de

So finden Sie uns

Corona-Pandemie
Schule geschlossen
 

Das NRW-Schulministerium hat die Schließung aller Schulen in NRW angeordnet. Die wichtigsten Passagen hier:

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden vom 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen dazu wird uns das Schulministerium noch mitteilen. Wir werden Sie über die Regelung dazu informieren.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200313_Schulschliessung/index.html

 de fremdspracheHier finden sich auch Übersetzungen der Pressemitteilung.

 

Notgruppenbetreuung

Eltern, die sogenannte "Schlüsselpersonen" sind, konnten sich bis Dienstag (19.03.2020) um 10.00 Uhr über folgendes Formular für eine Notgruppenbetreuung ihrer Kinder anmelden.
"Schlüsselpersonen" sind Personen, die in den Bereichen Energie, Wasser/ Entsorgung, Ernährung/ Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Wirtschaftswesen, Transport und Verkehr, Medien, Staatliche Verwaltung oder Schulen/ Kinder- und Jugendhilfe/ Behindertenhilfe arbeiten. Nur, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen arbeiten bzw. ein alleinerziehendes Elternteil in diesem Bereich arbeitet, besteht Anspruch auf eine Betreuung ab Mittwoch.

 

Aktualisierung vom 20.03.2020

Ab dem 23.03.2020 haben alle Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen, deren Partner oder Partnerin nicht ebenfalls in kritischen Infrastrukturen arbeiten, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, Anspruch auf Betreuung ihres Kindes bei uns.

Die Betreuung wird ab dem 23.03.2020 auf die Wochenenden und die Osterferien (außer Karfreitag bis Ostermontag) ausgedehnt.

Weiterhin gilt, dass die Kinder keine Symptome einer Erkältung zeigen dürfen. Zudem gilt auch weiterhin, dass eine schriftliche Anmeldung mit dem Formular (Link) ausschließlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen muss. Das Formular kann auch gefaxt werden an 0231-28672626.
 

Zur Information hier der Elternbrief vom 27.03.2020 der Ministerin.

 

Aktualisierung vom 15.04.2020

Die Schule ist nach den aktuellen Vorgaben bis zum 03.05.2020 geschlossen.

Wie bisher gibt es unter besonderen Umständen die Möglichkeit einer Notbetreuung bis zum 30.04.2020. Diese findet zu den regulären Schulzeiten statt: Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.00 Uhr, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Samstag 8.00 - 14.00 Uhr.

Unverändert gilt, dass die Kinder keine Symptome einer Erkältung zeigen dürfen. Zudem gilt auch weiterhin, dass eine schriftliche Anmeldung mit dem Formular (Link) ausschließlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen muss. Das Formular kann auch gefaxt werden an 0231-28672626.

 

Aktualisierung vom 06.05.2020

Auch nach aktuellen Vorgaben ist die Schule noch geschlossen.

"III. Unterricht an Förderschulen: An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht." (20. Schulmail vom 06.05.2020)

 

Aktualisierung vom 15.05.2020

Es gibt noch keine neuen Vorgaben vom Schulministerium. Die Schule ist weiter geschlossen.

 

Aktualisierung vom 19.05.2020

Es gibt eine neue Schulmail mit Vorgaben zur schrittweisen Öffnung (21. Schulmail vom 19.05.2020).

Ab dem 25.05.2020 wird es langsam wieder losgehen - schrittweise und unter Einhaltung der Infektions- und Hygienevorschriften. Die genauen Details zu Gruppeneinteilung, Bustransport, Mittagessen, Schutzkleidung etc. müssen noch geklärt werden. Vorgesehen ist ein Start der BPS2 in zwei Kleingruppen ab Montag. Die Notgruppen bleiben weiterhin bestehen. In der Folgewoche nach Pfingsten starten dann voraussichtlich die anderen Klassen in kleinen Gruppen tageweise. Sie bekommen dann einen genauen Plan, an welchen Tagen ihr Kind bis zu den Sommerferien in die Schule kommt.

 


Unter www.land.nrw können Sie die aktuellen Pressetexte und Schulmails nachlesen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Anspruch auf finanzielle Entschädigung

Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich jetzt: https://ifsg-online.de/index.html

Anspruch auf Entschädigung haben:

  • Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind.
  • Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden.
  • Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.

Voraussetzungen bei Schul- und KiTa-Schließungen:

  • Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder benötigt besondere Hilfe (zum Beispiel aufgrund einer Behinderung).
  • Es gab keine Möglichkeit, eine alternative, zumutbare Betreuung des Kindes herzustellen (zum Beispiel durch ältere Geschwister oder eine Notbetreuung in der Schule oder der Kita).
  • ...

 

Bildnachweis: METACOM Symbole © Anette Kitzinger

Geltungsbereich

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Quellen (Th. Baumeister/ E-Recht24.de)

 

Rückfragen bitte an den zuständigen schulischen Datenschutzbeauftragten Thomas Baumeister unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 0231-28673960.

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