Mira-Lobe-Schule an der Eierkampstrasse

Elternbrief vom 08.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

wir hoffen, Sie hatten schöne Osterferien bei diesen unterschiedlichen Wetterlagen und sind alle gesund.
 

Sicher haben Sie heute - wie wir - aus der Presse erfahren, dass wir leider doch nicht wie geplant ab Montag wieder mit dem Wechselunterricht starten.

In der Woche nach den Osterferien werden alle Schüler*innen aller Schulformen im Distanzunterricht, also zu Hause, bleiben.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrkräften Ihres Kindes.


Wenn Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, beachten Sie bitte folgendes:

  1. Teilen Sie bis morgen (Freitag, 09.04.2021) mündlich den Klassenlehrkräften mit, an welchem Tag/ an welchen Tagen und zu welchen Zeiten (freitags maximal bis 12 Uhr) Ihr Kind eine Notbetreuung benötigt. Bitte beachten Sie hier die Informationen aus dem ergänzenden Elternbrief vom 09.04.2021 (weiter unten) zur Berechtigung nach CoronaBetrVO §3.
  2. Am Montag (12.04.2021) geben Sie diese Information bitte schriftlich noch einmal für das Schulbüro mit (über folgendes Formular).

 

Wir wünschen Ihnen noch ein schönes Ferienwochenende und hoffen auf einen guten Start in die Distanzlernwoche.

 

Ergänzungen vom 09.04.2021:

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte!

 

In der kommenden Woche soll der Distanzunterricht aufgenommen werden. Das bedeutet, dass wir wieder eine Notbetreuung anbieten. Gemäß Coronabetreuungsverordnung § 3 kann die Notbetreuung von den Eltern genutzt werden, wenn

  1. der Nachweis, dass mindestens eine personensorgeberechtigte Person nicht in der Lage ist, die Betreuung zu übernehmen, weil sie in einem in der Anlage zu der Verordnung genannten Bereich tätig ist,
  2. die Eigenerklärung, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann, und
  3. die schriftliche Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass die Präsenz dieser personensorgeberechtigten Person am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen Betriebe und Einrichtungen nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung zwingend notwendig ist (Unabkömmlichkeit); steht die Person nicht in einem Verhältnis abhängiger Beschäftigung (Selbstständige), wird der vorgenannte Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung ersetzt.

Zwingende Voraussetzungen der Entscheidung nach Absatz 2 sind in den Fällen von Absatz 1 Nummer 2:

  1. bei einer Erwerbstätigkeit der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten bzw. bei Selbstständigen eine entsprechende Eigenerklärung oder bei einer (Hoch-)Schulausbildung der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule und
  2. die Eigenerklärung der alleinerziehenden Person, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch- Instituts – organisiert werden kann.

Das Formular zur Anmeldung zur Notbetreuung finden Sie unter www.schulministerium.nrw rechts auf Pädagogische Betreuungsangebote klicken, rechts unter Download auf Anmeldung Betreuung ab 12.04.2021 klicken.

Schnelltests sollten diese Woche schon an die Schulen geliefert werden, es kam jedoch zu Lieferschwierigkeiten. Wenn die Tests da sind, werden wir uns eine Modalität überlegen, wie Sie die Tests bekommen, bevor der Präsenzunterricht wieder stattfindet. Bis dahin haben wir auch ein Formular entwickelt, auf dem Sie uns bitte zwei Mal in der Woche bestätigen, dass der Selbsttest bei Ihrem Kind negativ ausgefallen ist. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind den Test ausführt, müssen Sie bitte einen schriftlichen Wiederspruch bei uns einreichen. Das Formular finden Sie im Anhang.

 

Bleiben Sie gesund! Viele Grüße vom Team der Mira-Lobe-Schule

 

 Elternbrief "Notbetreuung und Testen" (pdf)