Mira-Lobe-Schule an der Eierkampstrasse

Elternbrief vom 15.04.2021

elternbriefe heller

Aktuell scheinen wir in den Wechselunterricht zurückzukehren.

 

Elternbrief "Wechselunterricht ab 19.04.2021" (pdf)

 

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte!

 

In der kommenden Woche kehren wir wieder in den Wechselunterricht zurück, wie wir ihn schon vor den Osterferien konzipiert und praktiziert haben. Den täglichen Wechsel zwischen Präsenz und Distanz, der nun auch vom Schulministerium favorisiert wird, haben wir intensiv diskutiert. Ausschlaggebend für den täglichen Wechseln waren der pädagogische Aspekt sowie der Beziehungsaspekt aufgrund der Erfahrungen, die wir vor den Osterferien mit diesem Modell sammeln konnten.

Organisatorisch bedeutet die Aufnahme des Wechselunterrichts, dass die Gruppe A am Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag und Donnerstag zur Schule kommt. Die Gruppe B kommt Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch und Freitag (für die nächsten zwei Wochen geplant).

Getestet wird während der Phase des Wechselunterrichts Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag vor Unterrichtsbeginn. Wenn Ihr Kind den Selbsttest vor Ort nicht durchführen kann, müssen Sie bitte an den Tagen einen Negativbescheid mit in die Schule geben.

Heute fanden die Selbsttests zum ersten Mal bei uns statt. Wir sind sehr positiv überrascht, wie gut das geklappt hat. Selbst Schülerinnen und Schüler, bei denen wir Zweifel hatten, haben den Test unter Anleitung gut und richtig durchgeführt. Alle Ergebnisse waren negativ!

Sollte die Inzidenz in Dortmund die 200 erreichen oder überschreiten, werden wir die Schule kurzfristig schließen müssen. Dann müssen Sie bitte Ihr Kind über den bekannten Weg schriftlich in der Schule für die Notbetreuung anmelden.

Hier noch einige Zitate aus der aktuellen Ministeriumsmail, die Sie auch unter https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag finden können:

  1. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
  2. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  4. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.
  5. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Für das Team der Mira-Lobe-Schule … Annette Angermann